Wiederladen von Büchsenpatronen (Erlaubnis §27 SprengG)

Sportschützen und Jäger sind heute die Hauptnutzer von wiedergeladener Munition. Neben der hohen Präzision (durch das genaue Abstimmen der Komponenten) kann gerade in Zeiten knapper Verfügbarkeit von Fabrikmunition auch noch bares Geld gespart werden.
Wiederladekurse sind gesetzlich vorgeschrieben, um die Erlaubnis nach § 27 SprengG zu erlangen.
Voraussetzungen:
– gültiger Lichtbildausweis
– Mindestalter: 21 Jahre
– Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (Zu beantragen beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Achtung: Die Behörde benötigt in der Regel 6-8 Wochen für die Bescheinigung)


Kurstermin:
voraussichtlich Mitte Mai
Teilnehmerzahl und Kosten:
Mindestens 15 Teilnehmer


Kosten:
299,- Euro zzgl. Prüfungsgebühren i.H.v. 30€

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